Die Enteignung / Reichsdeputationshauptschluss 1803

Anfang des 19. Jahrhunderts wurden unter der kirchenfeindlich eingestellten napoleonischen Herrschaft weite Teile Europas neu geordnet. Dies wurde im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 festgesetzt.

 

Die deutschen weltlichen und geistlichen Herrschaftsgebiete verloren ihre auf heutigem französischen Gebiet gelegenen Herrschaften / Ländereien.

 

Desweiterten wurden viele geistliche Herrschaftsgebiete auf deutschem Boden enteignet. Diese Gebiete wurden dann den weltlichen Herrschaften zur Entschädigung für eigenen Enteignungsverluste übertragen.

 

Die Kirchen verloren so in einem erheblichen Maße Ländereien, die mit ihren Erträgen die Finanzierung der Arbeit der Kirche diente. Laut Wikipedia waren das über 90000 Quadratkilometer an Land. Würde man einen durchschnittlichen heutigen Wert von 4€ pro m2 ansetzten, entspräche dies einem Wert von etwa 350 Milliarden Euro.

 

Aus dem Übergang dieser Ländereien in den weltlichen, also staatlichen Bereich ergaben sich dann in Folge unbefristete Verpflichtungen der weltlichen Herrschaften, deren Rechtsnachfolger der heutige Staat ist, gegenüber den Kirchen.

Aus diesen Verpflichtungen resultierende Zahlungen und Vergünstigen werden heute Staatsleistungen genannt. Die damit verbunden in den Medien häufig genannte Summe beläuft sich auf fast 500 Millionen jährlich. Es handelt sich dabei nicht um Subventionen denn als Gegengewicht muss man die an den Staat übergangenen Ländereien ansehen.

 

Diese oben genannte Summe hört sich hoch an, aber wenn man den Wert der an den Staat übergegangenen Ländereien betrachtet, ist die Summe eher gering, auch in der Summierung über die Jahrhunderte hinweg. Die Erträge, die man mit diesen Ländereien jährlich erwirtschaften kann, liegen deutlich über den Zahlungen an die Kirchen.

 

Über all die Jahre haben die Kirchen mit Staatsleistungen und "Vergünstigungen" also jährlich weniger Geld erhalten, als sie mit ihren Ländereien erwirtschaftet hätten.

 

Das Grundgesetz schlägt vor, diese Staatsleistungen abzulösen. Ablösen würde dann bedeuten, dass es zu einer großen abschließenden Einmalzahlungen an die Kirchen käme. Der Betrag, der da im Raum steht, liegt bei 10-20 Milliarden Euro.

Dies dann hätte sicherlich den Vorteil, dass diese Verflechtung zwischen Staat und Kirche, die für viele heute kaum nachvollziehbar scheint, grundsätzlich beendet würde. Problem ist nur, dass der Wille dazu auf Seiten des Staates aufgrund der hohen erforderlichen Einmalzahlung sehr gering is

Kirchenbesichtigung

St.-Florian ist in der Regel tagsüber geöffnet.

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sicherheitshalber im Kirchenbüro an, da aus Veranstaltungsgründen die Kirche kurzzeitig auch geschlossen sein kann. Kirchenführungen können ab 10 Personen über das Kirchenbüro erfragt werden.

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