Pfarrer in Sillenstede

In Art. 34 der Kirchenordnung heißt es: "Unbeschadet der Christenpflicht eines jeden Gemeindegliedes, das Evangelium zu bezeugen, ist der Pfarrer zum geordneten Dienst in Verkündigung und Sakramentsverwaltung berufen und hat ihn besonders in Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht auszurichten."

 

Seit vielen Jahrhunderten haben Pfarrer in Sillenstede in diesem Sinne das Pfarramt verwaltet. Jeder hat aber seine speziellen Schwerpunkte gesetzt gemäß seinen Interessen und Fähigkeiten.

 

Kirchenbesichtigung

St.-Florian ist in der Regel tagsüber geöffnet.

Bitte melden Sie organisierte Kirchenbesichtigungen 

sicherheitshalber im Kirchenbüro an, da aus Veranstaltungsgründen die Kirche kurzzeitig auch geschlossen sein kann. Kirchenführungen können ab 10 Personen über das Kirchenbüro erfragt werden.

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© 2013 Ev.-luth. Kirchengemeinde Sillenstede | http://www.kirche-sillenstede.de