(Auszug aus der Gebührensatzung)
Friedhöfe, gleich ob kirchlich oder kommunal, sind immer eigenständige sich selbst tragende Einrichtungen. Die Gebühren müssen die jeweils anfallenden Kosten decken. Entsteht auf Dauer ein Defizit oder ein Gewinn, so sind die Gebühren entsprechend anzupassen. Die Kirchengemeinde ist bestrebt, die Gebühren auf dem Friedhof möglichst gering zu halten.
Wahlgrab (Nutzungszeit 30 Jahre)
740,00
Urnenwahlgrabstätte (für 2 Urnen, Nutzungszeit 30 Jahre)
400,00
Rasenwahlgrab (Nutzungszeit 30 Jahre)
900,00
Rasenurnengrab - anonym
400,00
Verlängerung der Nutzungszeit für 1 Grab:
Teilbetrag entsprechend der Verlängerungszeit (nur volle Jahre, mindestens 5 Jahre)
- je Wahlgrab pro Jahr zu b)
24,67
- je Urnenwahlgrab pro Jahr zu c)
13,33
- je Rasenwahlgrab pro Jahr zu d)
30,00
g) Wenn bei Belegung eines Wahlgrabes das Nutzungsrecht an der gesamten Wahlgrabstätte nicht mehr für die volle Dauer der Ruhefrist (30 Jahre, für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahre 10 Jahre) besteht, muß das Nutzungsrecht an der gesamten Grabstätte durch Zahlung einer Ausgleichsgebühr auf die volle Dauer der Ruhefrist verlängert werden.
Bestattungsgebühren (auch Beerdigungsvorbereitung,
Verwaltungsaufwand und alle Nebenarbeiten)
b) Herstellung eines Grabes für Verstorbene vom sechsten
Lebensjahr an (Erdbestattung)
510,00
c) Herstellung eines Urnengrabes
220,00
4. Sonstige Gebühren
a) Benutzung der Leichenhalle
pauschal 35,00
b) Abräumen einer Grabstätte
eine Grabstelle
90,00
jede weitere Grabstelle einer Grabstätte
45,00
c) sonstige Arbeiten je Stunde
(incl. evtl. erforderl. Arbeitsgerät)
27,00
d) Grabpflege Urnengrab
800,00
(*Angaben ohne Gewähr, gültig ist die jeweils aktuelle Gebührensatzung)
St.-Florian ist in der Regel tagsüber geöffnet.
Bitte melden Sie organisierte Kirchenbesichtigungen
sicherheitshalber im Kirchenbüro an, da aus Veranstaltungsgründen die Kirche kurzzeitig auch geschlossen sein kann. Kirchenführungen können ab 10 Personen über das Kirchenbüro erfragt werden.
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